Jetzt bis zu 16.500 Euro Förderung vom Staat sichern!

Nutzen Sie die attraktive Förderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), um sich im digitalen Wettbewerb behaupten zu können.

Gefördert werden Webseiten und Projekte im Bereich E-Commerce sowie die Digitalisierung von Geschäftsprozessen und IT-Sicherheitsberatungen.

Bis zu 16.500 EUR staatliche Förderung für Ihre Website und Online Marketing Maßnahmen!

Mit go-digital 50%* der Kosten einsparen.

* Es können max. 33.000 Euro Projektkosten gefördert werden – d.h. also 16.500 Euro können als Zuschuss bezogen werden. Das ergibt einen Hebel von 50 Prozent – eine ganze Menge also.

Die zunehmende Digitalisierung ist eine der zentralsten Herausforderungen, die kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie zahlreiche Handwerksbetriebe meistern müssen. Von der digitalen Transformation sind grundsätzlich alle Geschäftsbereiche und Branchen betroffen.

Um heutzutage wettbewerbsfähig zu bleiben, muss jeder Unternehmer die digitale Herausforderung annehmen und meistern.

An dieser Stelle bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Unternehmen mit dem Förderprogramm go-digital eine gezielte Unterstützung, um im digitalen Wandel den Wettbewerbsanschluss nicht zu verlieren.

Was genau wird gefördert?

Es gibt drei Fördermodule: Digitalisierte Geschäftsprozesse, Digitale Markterschließung und IT-Sicherheit. Im Rahmen der Antragstellung muss ein Hauptmodul gewählt werden, welches mindestens 51 Prozent des Beratungsvolumens ausmacht. Da sich die Themenbereiche der Module teilweise überschneiden, können je nach Bedarf ein oder zwei Nebenmodule gewählt werden.

digitale

Markterschließung


Die Ziele des Moduls 'digitale Markterschließung' sind die Unterstützung der Vermarktung und Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen. So wird u.a. die Entwicklung einer Online-Marketing-Strategie, der Aufbau oder Optimierung der Internetpräsenz oder des eigenen Online-Shops sowie auch die Nutzung von Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing gefördert.

digitale

GeschäftsPROZESSEN


Das Modul 'digitale Geschäftsprozesse' hat zum Ziel, eine Digitalisierung von Prozessen im Unternehmen zu etablieren. Gefördert wird hier die sinnvolle und gewinnbringende Digitalisierung von Arbeitsabläufen. Schwerpunktmäßig handelt es sich hier um die Beratung zu entsprechenden Software-Lösungen. Gefördert werden komplexe Vorhaben, aber auch die fachliche Expertise zu Teilprozessen.

IT

Sicherheit


Das Modul 'IT-Sicherheit' verfolgt das Ziel der Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie die Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität. Gefördert wird unter anderem Risiko- und Sicherheitsanalysen der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen.

Wer kann die Förderung bekommen?

Um am Förderungsprogramm teilnehmen zu können, müssen Unternehmen einige Anforderungen erfüllen. Förderfähig sind Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft, wobei die Handwerksbranche inbegriffen ist. Das Unternehmen muss zudem folgende Kriterien erfüllen:

  • weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigt
  • Jahresumsatz bzw. die Bilanzsumme des Vorjahres beträgt max. 20 Mio. EUR
  • Firmensitz oder Niederlassung ist in Deutschland
  • nach der De-minimis-Regelung förderfähig

Förderung beantragen?
Ja unbedingt!

Das Förderprogramm 'go-digital' vom BMWi ist ein Schritt in die richtige Richtung! Es zeigt, dass der Staat durchaus auch Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen bereithält.

Nutzen Sie jetzt die Chance und schöpfen Sie die Potenziale der Digitalisierung für Ihr Unternehmen optimal aus und sparen mit dem Förderprogramm noch bares Geld dabei.

Reden wir einmal unverbindlich über Ihre Förderfähigkeit

Tragen Sie einfach Ihre Daten in das folgende Formular ein und ich melde umgehend.

Mit dem Absenden erklären Sie sich mit der Verarbeitung der angegebenen Daten zum Zweck der Bearbeitung der Anfrage einverstanden. Weitere Infos dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.